Die älteste der zahlreichen Mühlen Woldenbergs es gab hier Ende des vorigen Jahrhunderts
4 Wasser- und 5 Windmühlen ist die halbwegs zwischen dem Dorf Schlanow und der Stadt gelegene
Neumühle. Mag ihr Name heute paradox erscheinen, sie erhielt ihre Bezeichnung schon, als sie
seinerzeit die neueste Mahlmühle unserer Gegend wurde, deren Räder sich über die treibende
Kraft des Flusses drehten, das aus dem Woldenberger Stadtsee zur Drage fließt
[Ed: das Mehrenthiner Fließ].
Wohl besaß die junge Stadt, deren Gründung auf einem slawischen Flecken 1298 erfolgte, schon
eine Wassermühle oberhalb, d. h. nördlich der Stadt. Sie die in der Gegend des heutigen
Gramsfelde lag, scheint bei dem sogenannten Littauer-Sturm im Jahre 1336, der hier ganze Dörfer in
Brand setzte, vernichtet worden zu sein. Die südlich der Stadt unmittelbar vor ihren Wällen
gelegene Wassermühle, die fiskalisch war, konnte die Stadt schon 1313 durch Kauf an sich bringen.
Diese Stadtmühle blieb denn auch jahrhundertelang die einzige Mühle der Gegend.
Gegen 1550 erwarb der Markgraf Johann II (Hans von Küstrin) ein Stück Landes auf dem Kietzfeld
in ungefährer Größe von 400 Morgen, genannt der rote Graben und ließ darauf ein
Vorwerk, eine Schäferei und eine Wassermühle erbauen. Da aber die Mühle von dem
versumpften Fließ allein nicht getrieben werden konnte, ließ Hans von Küstrin einen Damm
schütten, der den Fließlauf stellenweise einengte und somit den Wasserlauf beschleunigte.
Ferner ließ der Markgraf mit großen Unkosten den Sumpf zu einem neuen Mühlenteich
räumen, der sich bis in die Gegend der heutigen Papiermühle erstreckte. Er baute auch eine
Freiarche, und machte die Mühle durch all dieses erst brauchbar.
Natürlich legte der Markgraf seiner neuen Mühle eine so große Zahl von Dörfern als
Mahtkunden zu, daß die Pächter auch imstande waren die für damalige Zeiten recht hohe
Pacht zahlen zu können. Ueber deren Höhe erhalten wir indessen erst 100 Jahre später
Kunde. Wer der erste Pächter gewesen sein mag, hat sich nicht mehr ermitteln lassen. Von 1622
1632 hatte Stefan Schmedigcke die Neumühle in Pacht. 1651 wird sie dem Meister Hasebrecker
auf 6 Jahre zu eigen der Neumärkischen Regierung verpachtet. Die bisher üblichen Pachtmetzen
kann er aber zu eigenem Nutzen verwenden.
Auch die Viehzuchten und die Fischerei gehen zu seinen Nießbrauch über, wozu ihm alle
Mahlgerste und das Malzmahlen aus der Stadt Woldenberg sowie den Dörfern, die zur Mühle
gehören, verblieben. Brenn- und Bauholz werden dem Pächter aus den Kurfürstlichen Heiden
angewiesen. Dagegen hat er an die Amtskammer in Driesen jährlich 16
Wispel [rd. 210 hl], zur Hälfte Roggen,
zur anderen Hälfte Malz, mit dem Malzscheffel gemessen, als Pacht zu entrichten. Die Gebäude
muß der Pächter in gutem Zustande erhalten, hat auch einen Gaststall von 6
Gebinden zu errichten und ihn mit Türen und Toren zu versehen.
Zur Wiederaufführung eines Schornsteins wird ihm unentgeltliche Lieferung von Kalk und Steinen aus
dem Amt Marienwalde zugesichert. Von dem Driesenschen Amt werden ihm jährlich 1 Schock Dielen zur
Verwendung als Mühlenzaun angewiesen, die ihm die Driesener Schneidemühle liefert. Die
Mästung von 4 Schweinen für das Kurfürstliche Amt in Driesen fällt nunmehr fort.
Dagegen muß der Pächter jetzt den beiden Pfarrern in Woldenberg jährlich je 12
Scheffel Roggen geben, die ihnen
sonst aus dem Kurfürstlichen Amt gebührten.
Zur Erfüllung dieses Kontraktes muß Hafebecker seine Mühle in Göhren
verpfänden. 1669 ist aber schon der Müller Lorentz Pächter der Neumühle. Er hatte sie
wieder auf Metzen gepachtet. Lorentz hatte in der Stadt ebenfalls bürgerliche
Güter und Landungen. Diesen Umstand gab einigen Bürgern der Stadt, darunter dem Ratmann,
Brauer Stenzel, den Mut in dem vom Markgrafen angelegten Mühlenteich eigenmächtig zu fischen in
der Voraussetzung, daß Lorentz es mit seinen Mitbürgern nicht so genau nehmen würde.
Für derartige begreifliche Begünstigungen hatte Lorentz augenscheinlich aber keinen Sinn. Er
untersagte mit aller Deutlichkeit den Woldenbergern das Fischen und als diese das nicht stehen,
veranlaßte er bei der Neumärkischen Amtskammer, daß 3 Woldenberger
gepfändet und ihnen ihre Kähne abgenommen wurden.
Nach dem Tode des Lorentz pachtete die Mühle der Müller Andreas Schreiber. Auch dieser hatte
unter der unbefugten Fischerei seitens der Woldenberger zu leiden. Als Schreiber einmal wieder zur
Pfändung der Kähne schreiten wollte, gingen die Freifischer nicht zu Lande, ja sie wollten mit
ihren Kähnen durchgehen, so daß der Müller Schreiber einen Schreckschuß
auf sie abgab, der auch bis in das Amtszimmer des Bürgermeisters Sellius hallte, der nun sofort den
Rat einberief und eine Beschwerde über die Handlungsweise des Schreiber an die Neumärkische
Kammer richtete.
Am 23. Oktober 1678 fand an Ort und Stelle ein Verhör statt. Die Beschwerde endete aber nicht
zugunsten der Stadt, denn der Rat wurde von der Regierung dahin belehrt, daß, obgleich nach dem
Stockheimschen Privileg vom Jahre 1430 zwar das Fließ, so aus dem Wutzig gehet, bis auf die
Mühlen, die zu Woldenberg liegen, vom Rate frei und friedlich befischet werden dürfen, kein
Jota darin stände, daß der Rat oder einzelne Bürger auf Amtsmühlenseen Fischerei
treiben dürfen. Dieses Recht stände seit urdenklichen Zeiten nur dem Pachtmüller und nur
den Bediensteten des Amtes Driesen zu.
1680 ist der Müller Andrehsen Pächter der Mühle. Nach ihm kamen der Müller Friedrich,
dessen Witwe die Neumühle als Pächterin behielt. Im Jahre 1751 heiratete die Witwe Friedrich
den Müller Johann Friedrich Sartorius, der aus Schochwitz im Kreise Mansfeld kam und der Sohn eines
Baders und Chirurgen war. Seit dieser Zeit blieb nun die Neumühle bis zum Jahre 1906, also über
150 Jahre, in ununterbrochenem Besitz der Familie Sartorius. Sie wurde von den Vätern auf die
Söhne vererbt. Der im Besitz zunächst folgende Sohn des Johann Friedrich Sartorius war Johann
August Sartorius, der sich mit der Tochter Modesta des Besitzers der städt. Wassermühle Wolfram
verheiratete.
Mach dem Tode des Johann August Sartorius pachtete sein Sohn Carl Sartorius die Mühle. Er war am 26.
Juni 1811 geboren und hat sie bis zu seinem Tode im Jahre 1880 besessen. Inzwischen war durch Gesetz vom
15. September 1818 der Mühlenzwang, das sogenannte Bannrecht, wonach ganze Ortschaften zum Mahlen
ihres Getreides pp. einer bestimmten Mühle zugewiesen waren, aufgehoben. Jeder durfte mahlen lassen,
wo und wie er wollte. Sartorius erhielt vom Fiskus als Entschädigung für den aufgehobenen
Malzzwang eine Abfindung von 93 Thalern. Ferner wurde ihm mit dem 1. Jan. 1837 das Eigentum an der bisher
erbpachtweise besessenen Mühle zugesprochen.
Die Dominalabgaben, die bisher 155 Scheffel 7
Metzen Roggen und 73 Thaler 4 Sgr. [Ed: Silbergroschen] 11 Pfg. in barem Geld
betragen hatten, wurden nunmehr auf einen jährlichen Dominalzins von 30 Thalern
ermäßigt. Mit dem verbrieften Eigentumsrecht an der Mühle wollte Carl Sartorius
auch die alten Fischereirechte in seine eigene Hand bringen. Aber auch der Magistrat Woldenberg war
seinerseits nicht gewillt, sich die Rechte, die das Stockheimsche Privileg von 1439 in bezug auf die
Fischerei für die Stadt geschaffen hatte, verkümmern zu lassen. Zu diesem Zwecke und um
Klarheit zu schaffen, beauftragte der Bürgermeister Menger im Jahre 1871 den städtischen
Fischer Schulz, auf dem Fließ bei der Neumühle zu fischen und den Besitzer der
Papiermühle, Schulz, veranlaßte er, dem Sartorius die Reusen wegzunehmen und sie mit
Fischen dem Ratmann Falbe zu übergeben. Sartorius reagierte, wie gewünscht, mit
Anstrengung eines Besitzstörungsprozesses.
Dieser Prozeß zog dann aber einen Rattenschwanz ähnlicher Streitfragen nach sich, Anerkennung
und Aberkennung von Rechten irgend welcher Art usw. Erst im September 1878 wurden diese Streitigkeiten
abgeschlossen, deren Rubrum beide Parteien durch alle Instanzen getrieben hatten. Sie endeten mit der
Feststellung, daß Sartorius kein Recht habe, das Mühlenfließ zu befischen.
Im Jahre 1842 war der unternehmungslustige Carl Sartorius Stadtbürger geworden, obwohl die
Neumühle politisch zur Gemeinde Schlanow gehört. Er hatte auch, dem Zuge der Zeit folgend, eine
Ziegelei auf seinem Lande errichtet, die aber leider wie die meisten kleineren Ziegeleien nicht
lebensfähig blieb. Auch eine Schneidemühle für Holz legte er der Mühle zu. Nach
seinem Tode (1880) ging das Besitztum auf seine Witwe und seine Kinder über. Es wurde daraus eine
Offene Handelsgesellschaft, deren Leiter die beiden Söhne des Verstorbenen, Otto und Friedrich
Sartorius, wurden.
Nachdem auch die Holzschneidemühle abgestoßen war, legten die beiden Brüder Sartorius im
Jahre 1898 das erste Elektrizitätswerk für die Stadt Woldenberg auf ihrer Mühle an. Die
Dynamos erhielten natürliche, nichts kostende Wasserkraft und man sollte annehmen, daß die
Anlegung gerade dieses Elektrizitätswerkes eine billige Stromversorgung für Woldenberg bedeutet
hätte. Allein die damaligen Anschauungen der kleine Stadt über Wert und Vorteile der
Elektrifizierung waren recht geteilt, und da die Dynamos sich wegen zu schwachen Wassergefälles
nicht genügend schnell drehen konnten, brachten sie es nur auf 120 Volt (Wechselstrom), kamen also
nicht auf den Normalstrom der Städte mit über 200 Volt. Dazu traten noch recht häufig
längere oder kürzere Betriebsstörungen ein.
Angesichts dieser Lage hatte die Firma Sartorius in der Stadt nur 172 Kunden, die Strom abnahmen. Alle
übrigen Einwohner zogen es vor, mit dem althergebrachten Petroleum weiter zu leuchten. Auf die
geringe Abnehmerzahl hin mußte die Firma Sartorius die Kilowattstunden mit 60 Pfg. berechnen. Im
September 1905 brannte die Elektrizitätsanlage nieder. Dieser Brand vernichtete aber auch die
gesamte Mahlanlage und das Dach des zweistöckigen Wohnhauses, das Carl Sartorius in den 70er
Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte errichten lassen.
Von diesem Unglück konnten die Brüder Sartorius sich nicht mehr erholen. Sie meldeten den
Konkurs ihres Gesamtbesitzes an, zu dem 360 Morgen für die Landwirtschaft gehörten. 1906 ging
das Gesamtmaterial, das, wie bereits gesagt, über 150 Jahre in der Familie Sartorius gewesen, in das
Eigentum des Kaufmanns Alexander Rubensohn und den Creditverein in Woldenberg über.
Zwei Jahre später verkauften diese die Neumühle mit der Landwirtschaft an den Müller Kurth
aus Hagelfelde, der den Besitz im Herbst 1910 an den Landwirt Hermann Raymann, der aus Bulowstal, Kreis
Obornik kam, weiterverkaufte. Raymann besitzt die Neumühle noch heute. Für den Mahlbetrieb hat
er geeignete Fachkräfte angestellt.
Noch ein Wort über die beiden zuletzt genannten Brüder Sartorius: Der älteste, Otto, ging
sogleich nach Verlassen der Neumühle in eine landwirtschaftliche Stellung nach Marienwalde. 1909
wurde er Amts- und später Gemeindevorsteher in seinem eigentlichen Heimatdorf Schlanow. Diese Aemter
hatte er trotz seines Alters mit seltener Pflichttreue, Eifer und Gewissenhaftigkeit bis zum Jahre 1930
geführt. Mit 89 Jahren ist er, der Altersrentner geworden war, im Jahre 1936 im Krankenhaus in
Woldenberg verstorben.
Friedrich, der etwas jünger als Otto war, fand nach Verlassen seines angestammten Besitzes ebenfalls
Unterkommen auf den Gütern der Umgegend als Inspektor. In seinen letzten Lebensjahren hielt er sich
bei seinem Bruder Otto in Schlanow auf. Er starb 83jährig, im Jahre 1931. Mit diesen beiden
Brüdern Sartorius ist die Familie ausgestorben, da die Letzten des Stammes unverheiratet geblieben
waren.