Woldenberg (Neumark)   —  Dies & Das – Teil 8 khd
Stand:  19.1.2014   (22. Ed.)  –  File: WBG/Ex/Woldenberg_Dies&Das_08.html



Woldenberg Diese Seite ist Teil eines Woldenberg-Reports. Woldenberg – heute das polnische Dobiegniew – war bis 1945 eine kleine Stadt in der Neumark (Nm), dem damals östlichsten Teil der Mark Brandenburg. Zwar wurde zum 1. Oktober 1938 der Landkreis Friedeberg/Nm mit Woldenberg der Provinz Pommern (Pm) zugeschlagen, dennoch fühlten sich die Einwohner weiterhin als Neumärker. Seit 1945 gehört Woldenberg/Pm zu Polen. [Geschichte Woldenbergs]

   
  W o l d e n b e r g
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freien Enzyklopädie.
 
Auf den „Dies & Das“-Seiten sind kleine Geschichten, Berichte und Fakten aus der Geschichte der Kleinstadt Woldenberg sowie der Neumark dokumentiert. Sie stammen aus verschiedenen Quellen, die jeweils angegeben sind. [Translation-Service]

I n d e x :


Woldenberg — Vom Bau des Kirchturms


Woldenbergs Kirchturm erst 83 Jahre

Geldsorgen verzögerten den Neubau

Gefunden in: Rau-Sammlung (Seite 34–36). Der folgende Text ist offensichtlich 1940 entstanden. Der Autor ist nicht bekannt.

      Im 15. Jahrhundert entstand der erste Kirchturm, der 1839 wegen starker Baufälligkeit niedergelegt werden mußte. Der König änderte den neuen Turmspitzenentwurf, er selbst wohnte am 23.6.1854 der Turmgrundsteinlegung bei. Als gewisse Fortsetzung des Artikels vom 27. November [?] über die Entstehung der Kirche in Woldenberg soll nun auch etwas über deren Wahrzeichen, den Kirchturm gesagt werden.

      Was ist nicht schon alles über den heutigen Kirchturm gesprochen und geschrieben worden und welche mehr oder weniger hübschen Sagen umranken seine Entstehung. Wenn es nun einerseits auch bedauerlich sein mag, diese in schöner Heimatliebe üppig blühenden Ranken kurzzuschneiden, so darf andererseits jedes Heimatkind an Hand von vorliegenden Beweisunterlagen auch wissen, inwieweit die mannigfachen Erzählungen über die Entstehung des Kirchturms der Wahrheit entsprechen.

      Der sagenumwobene Kirchturm steht erst seit 83 Jahren. Sein Vorgänger hat die alte ehrwürdige Kirche jahrhundertelang geziert. Von diesem möchte ich daher zuerst etwas sagen. Er entstand im 15. Jahrhundert, also zu der Zeit, als die Kirche zu ihrer heutigen Gestaltung vergrößert wurde. Ob die heutige sogenannte „Kleine Kirche"“, die bekanntlich schon 1335 zum erstenmal erwähnt wird, auch schon einen Turm besaß, ist umstritten. Er wird aber, wenn dies der Fall war, entsprechend dem geringen Umfang der Kirche nur recht unbedeutend gewesen sein, wahrscheinlich war er auf das Kirchendach gesetzt.

      Der Turm aus dem 15. Jahrhundert aber war für die damaligen Zeiten recht wuchtig, erreichte aber nicht die Höhe des jetzigen. Wasserbauinspektor Anders in Driesen beschreibt ihn im Jahre 1837, also kurz vor seinem Abbruch: Der Turm hat 3 Fuß dicke Mauern aus unbehauenen Feldsteinen, die mit Ziegelsteinen vermauert sind, er war ursprünglich mit doppelten, etwa 2 Fuß von einander abstehenden Fachwerkwänden versehen. Das Mauerwerk trat 6-12 Zoll als Verblendung gegen das Fachwerk hervor.

      Beide Holzwände waren im Laufe der Zeit, die inneren wahrscheinlich durch Brand, die äußeren durch Fäulnis, völlig zerstört, so daß in allen 4 Richtungen die Mauern durch hohle Räume durchschnitten waren, in die man, soweit erreichbar, jetzt Steine gesteckt hatte. In halber Höhe befand sich die Turmuhr mit 3 Zifferblättern, daneben die 3 Glocken. In luftiger Höhe unmittelbar unter dem Dach hatte der „Türmer“ seine Wohnung.

      Den Zugang zu derselben vermittelte eine schmale Steintreppe zwischen Kirche und Turm, die übrigens noch heute erhalten ist. Neben dem pyramidenartigen Dach ohne jeden kirchlichen Schmuck hing seitlich das Heizrohr für die Türmerwohnung in der Luft, weithin sichtbar. (Wir besitzen Abbildungen dieses alten Turms.) Der Türmer hatte die Aufgabe, die Stadt und deren Umgebung auf Feuersgefahr zu beobachten, er mußte auch besonders in Kriegszeiten auf die etwa anrückenden Feinde achten und dann die Stadt alarmieren.

Dobiegniew -- Die Woldenberger Kirche um 1990
^   Die alte Woldenberger Kirche aus dem 15. Jahrhundert mit dem 1857 feierlich eingeweihtem neuen Kirchturm im heutigen Dobiegniew um etwa 1990. Auf diesem Foto ist auch der neue Standort des alten Woldenberger Krieger- Denkmals (1870/71) zu erkennen. Im Jahr 2007 ist der Kirchturm bereits 150 Jahre alt geworden, und die 3 Glocken aus den 1920er-Jahren läuten dort noch immer. [Zur Geschichte der Kirche]   (Repro: 2011 – khd)

      Dieser Turm, der die ganze westliche Kirchenbreite einnahm, zeigte 1829 zum erstenmal bedenkliche Risse, aber auch schon früher waren Steine herausgefallen, so daß die Stadt vor der Notwendigkeit stand, ihn abzutragen. Sie hatte deshalb 1828 bereits eine Zusage des Königs Friedrich Wilhelm III erwirkt (A.K.O. vom 3.9.1828), daß er für den Neubau des Turms auch mit staatlichen Mitteln helfen würde. Somit durfte die Stadt den kommenden Ereignissen ohne große Sorgen entgegensehen.

      Sie ließ 1829 über die Regierung von dem Baukondukteur D. Eichholz Zeichnungen und einen Kostenanschlag für den Neubau fertigen. Darin war der neue Turm so gedacht, daß der Sockel des alten in 20 Fuß Höhe stehen bleiben sollte, auf dem der neue Turm aufgebaut werden könne. Das Dach sollte wieder pyramidenartig, also spitz werden, auf ihm ein 12 Fuß hohes vergoldetes Kreuz aus Gußeisen seinen Platz finden. Eichholz kam aber leider im Kostenanschlag auf 16.110 Thaler, und das war der Stadt und der Regierung zu kostspielig. Der geplante Bau kam in dieser Gestalt nicht zur Ausführung.

      Es wurde der Baukondukteur Laacke in Frankfurt a. O. seitens der Regierung im Oktober 1830 mit der Neuanfertigung von Zeichnungen und Kostenanschlägen beauftragt. Er errechnete die Kosten für den Neubau, der aber nicht mehr das Ziel des alten Turms zur Basis hatte, auf nur 10.571 Thaler. Der neue Turm wurde zwar höher, als sein Vorgänger, füllte aber durch seine Schlankheit die Kirchenbreite, nicht mehr aus. Als Abschluß waren von vornherein 4 Eckpfeiler in Aussicht genommen, (jetzige Turmspitzen), aus deren Mitte sich eine massive Pyramide über die Pfeiler hinwegragend, als Turmspitze erheben sollte, die ohne kirchlichen Schmuck gedacht war.

      Dieser Plan wurde von Stadt und Regierung gutgeheißen. Letztere drängte nunmehr auf Abriß des alten Turmes, der mittlerweile eine Gefahr für die Umgegend geworden war. Aber die Stadt hatte es damit nicht besonders eilig. Als Schutz gegen die Gefahr wurde eine „Barriere um den Turm gezogen“. Der Magistrat war zunächst bestrebt, sich staatliche Zuschüsse zum Neubau zu sichern. Immerhin mußte er 1839 doch den alten Turm niederlegen lassen.

      Da die Sicherstellung der Kosten für den Neubau noch nicht erfolgt war, durfte man mit einem sofortigen Neubau auch nicht rechnen. Deshalb mußte man für die Glocken und die Orgel passende behelfsmäßige Unterkünfte schaffen. Zu diesem Zwecke blieb ein 30 Fuß hoher Sockel des alten Turmes stehen, der seinem Zwecke gerecht wurde, so daß der Gottesdienst gewährleistet blieb. Das Dach des Sockels wurde mit lose liegenden Dachsteinen gedeckt, die nach Jahren aber doch noch befestigt werden mußten.

      Wiederholt forderte die Regierung die Stadt in den [18]40er Jahren zum Bericht über die Kostenfrage auf. Die Stadt ihrerseits versuchte immer wieder den König Friedrich Wilhelm IV, indem sie sich auf die Kabinettsorder vom 3.9.1828 bezog, zu einem Gnadengeschenk zu bewegen. Der Bürgermeister ließ auch durchblicken, daß der König selbst bei seiner Durchreise durch Woldenberg am 6.6.1843 gefragt hätte, aus welchen Gründen der Turmbau noch nicht vor sich gegangen sei. Die Stadt hätte keine bare Mittel. Im Jahre 1846 hätte sie 4.000 Thaler für die Einrichtung von Gerichtslokalitäten (Kreisgerichtskommittionen) und für die Erbauung eines Gefängnisses geben müssen, ferner hätte der Schulhausneubau 1848 11.000 Thaler verschlungen und zu allem Unglück wären im November 1847 noch 96 Scheunen mit den ganzen Erntevorräten abgebrannt.

      Nichtsdestoweniger will die Stadtgemeinde aber für den Turmbau sämtliche Materialfuhren, die im Kostenanschlag auf 5.300 Thaler berechnet sind, unentgeltlich leisten. Sie glaubt damit als Patron der Kirche genug getan zu haben. Den Rest solle die Kirchengemeinde selbst aufbringen. Damit ist schließlich auch der Oberpfarrer Stumpff einverstanden. Die Regierung jedoch sah die Sachlage anders an. Die Stadt als Patron mußte sich außer ihren Materialfuhren noch verpflichten, 4.000 Thaler in bar zu dem Turmbau zuzusteuern.

      Alle Immediatberichte des Bürgermeisters Milferstaedt, einen Nachlaß zu erreichen, fruchteten nicht. Im Jahre 1848 war auch endlich die Zeichnung, die vor Jahren eingereicht, und die die Formgebung des Turms bestimmte, vom König genehmigt zurückgekommen, jedoch mit der Einschränkung, daß die große Turmspitze (Pyramide) ganz wegfällt. Die Kabinettsorder vom 5. Januar 1846 lautet hinsichtlich der Ausführung des Baues: „... Dem vorgelegten Entwurf zu dem Turmbau gebe Ich Beifall, indessen scheint es mir, vorzuziehen, die große Thurmspitze in der Mitte fortzulassen und den kleineren Ecktürmen eine etwas veränderte Ansicht, wie ich solche in der Zeichnung angedeutet, zu geben. Berlin, den 5. Januar 1846. Friedrich Wilhelm.“ Somit blieben also nur die 4 Pfeiler mit dem Gesims als Abschluß bestehen, die aber nicht der König, sondern die Stadt Woldenberg seinerzeit selbst gewünscht, zum mindesten aber gutgeheißen hatte. In derselben Kabinettsorder bestimmt der König auch, daß „das ganze Unternehmen ohne besondere Beihilfe aus Mitteln der Gemeinde durchzuführen sein würde.“

      Das also war der klägliche Erfolg von 20jährigen Bemühungen um eine Staatsbeihilfe. Stadt und Kirchengemeinde mußten tief in den Säckel greifen. Darum hatte man es auch nicht so eilig mit dem Anfangen des Baues. 8 Jahre hatte man nach diesem wenig schönen Bescheid vergehen lassen, bevor man mit der Grundsteinlegung begann. Der Bau wurde dem Woldenberger Maurermeister Bosold übertragen, dem der Wasserbaumeister Pfannenschmidt in Driesen als staatlicher Aufsichtsbeamter die entsprechenden Weisungen gab. Ueber 14 [?] Millionen Mauersteine wurden verbaut.

      Die Stadt hatte zur Grundsteinlegung auch den König eingeladen, der Woldenberg aus früheren Besichtigungen der Garnison kannte, auch hier den Gottesdienst besucht hatte. Er bestimmte den 23. Juni 1854 als den Tag der Grundsteinlegung und stellte seine Teilnahme daran anläßlich seiner Durchfahrt nach Ostpreußen in Aussicht und er kam auch.

      Der Bürgermeister berichtet darüber an den Landrat: „Am 23. Juni erfolgte die feierliche Grundsteinlegung zum Bau des hiesigen Kirchturms. Der König verlieh der Feier durch seine Anwesenheit besonderes Gepräge. Nachdem der König kurz vor 5 Uhr nachm. eingetroffen, in der Nähe des Exerzierplatzes aus dem Wagen gestiegen war, um die Besichtigung der Garnisonseskadron vorzunehmen, wurde er nach seinem Einzuge in die Stadt auf dem Markte von den Geistlichen, den Mitgliedern der städtischen Behörden und den Ständen des Kreises mit einem dreimaligen Hoch begrüßt. Nachdem er sich verschiedene Personen vorstellen ließ, begab er sich unter Vortritt der Geistlichen und der städtischen Körperschaften und der Stände des Kreises mit seinem Gefolge in einem von der Schützengilde, den Gewerksinnungen und der Bürgerschaft gebildeten Spalier in die Kirche.

      An der Baugrube begann die Feierlichkeit mit einem kirchlichen Gesänge, worauf der Oberprediger Stumpff die Weihrede hielt, danach der Bürgermeister Milferstaedt dem König für seine Anwesenheit namens der Stadt dankte und auf erhaltene Genehmigung des Königs die Urkunde, welche die Geschichte der Stadt enthielt, in den Grundstein niederlegte. Der Regierungs- und Baurat Flaminius überreichte dem König hierauf den Hammer und nachdem durch den Maurermeister Bosold die Decksteine festgelegt wurden, wurden vom König die üblichen Hammerschläge getan, was dann auch von mehreren Herren aus dem Gefolge des Königs, den Ortsgeistlichen und den städtischen Körperschaften geschah. Darauf sprach Prediger Siegert das Schlußgebet und die Feier endete mit einem kirchlichen Gesang.“

      3 Jahre hatte man an dem Turm gebaut. Am Sonntag, dem 24. Mai 1857, konnte die feierliche Einweihung des fertigen Baues erfolgen. — Während der Bauausführung war das Leben eines jungen Maurerlehrlings zu beklagen, der aus halber Höhe des Turmes aus Unvorsichtigkeit abstürzte und am nächsten Tage starb. Eine an der Nordseite im Jahre 1893 eingelassenen trigonometrische Höhenmarke zeigt an, daß die Stelle 63,024 m über N. N. liegt.

      Hat der Turm auch über 60 m Höhe, ragen seine 4 Spitzen auch weit ins Land hinein, klingen seine melodischen Glocken, die übrigens ihren Weg erst nach dem Weltkriege zu ihm fanden, jedermann zu Freud und Leid – gegenüber der architektonischen Schönheit der alten ehrwürdigen Kirche wird er niemals der Größere sein wollen. — Und das mit dem König und dem Woldenberger Kirchturm ist hiermit gleichzeitig richtiggestellt.


Woldenberg — Bau der Eisenbahn Stargard — Posen


Bahnhof Woldenberg Nm.

Woldenberger wollten keine Eisenbahn dicht bei der Stadt

Gefunden in: Rau-Sammlung (Seite 133). Der Autor ist unbekannt. Offensichtlich ist diese Beschreibung zur 660-Jahr-Feier von Woldenberg im August 1958 entstanden.

      Nachdem 1835 in Deutschland die erste Eisenbahnstrecke von Nürnberg nach Fürth dem öffentlichen Verkehr übergeben worden war, folgte dann in den Jahren 1845 – 1847 der Bau der Strecke Stargard — Posen. Bauträger unter staatlicher Aufsicht, war die [private] Stargard-Posener- Eisenbahn-Gesellschaft. In den späteren Jahren wurde auch diese Strecke Staatsbahn.

      Die Ostbahn Berlin — Schneidemühl wurde 8 Jahre später gebaut. Bürgermeister Milferstaedt setzt sich auch hier wieder für seine Vaterstadt, die einen Bahnhof erhalten sollte, ein. Er fand aber anfangs wenig Gehör hierfür bei den Bürgern.

      Die Stadtverordneten waren dann der Meinung, der Bahnhof müßte nicht in der Stadt oder an der Stadt liegen. Man könnte den Bürgern nicht zumuten vom Lokomotivrauch oder dem Pfeifen Tag und Nacht belästigt zu werden. Der Bahnhof müßte in der Nähe des 5 km entfernten Dorfes Lauchstädt oder mindestens an die Westseite des Geheges gelegt werden.

      Der Bürgermeister Milferstaedt erreichte es aber doch, daß der Bahnhof nur 440 m von der Stadt entfernt, also für jedermann bequem zu erreichen, errichtet wurde. Im Sommer 1847 war der Bahnhof fertiggestellt [und er existiert noch heute in Dobiegniew].

      Über die Abgabe von Land für die Bahnstrecke gab es viel Streitigkeiten. Es folgten sogar Enteignungen. [Am 10. August] 1847 konnte der Eisenbahnverkehr von Stargard bis zur Station Woldenberg eröffnet werden. Damit war Woldenberg zunächst Endstation.

      Aber schon im Jahr 1848 wurde das Schienennetz über Dragebruch bis Wronke hinauf erweitert. Als dann die Ostbahn Berlin — Schneidemühl gebaut werden sollte, war man in Woldenberg schon anderer Ansicht, wollte die Stadt doch im Jahr 1851 Land ohne Entgelt für einen Eisenbahnknotenpunkt in Woldenberg zur Verfügung stellen, aber die maßgebenden Stellen lehnten dieses Angebot ab.

      Man war verärgert über das Gebaren der Stadt und ihrer Bürger bei dem Bahnbau Stargard — Posen. So wurde [die neue Stadt] Kreuz Eisenbahnknotenpunkt. Die Strecke Stargard — Posen war in den späteren Jahren zum größten Teil zweigleisig.

      Die Strecke Arnswalde — Woldenberg war zunächst noch eingleisig. Die Zugverbindungen Stettin — Posen — Schneidemühl und über Kreuz nach Berlin waren recht gut. Jetzt verkehren Kohlenzüge von Oberschlesien nach Stettin.


Woldenberg — Ein Woldenberger Vorwerk


Die Neumühle

Aus der Geschichte der im 17. Jahrhundert modernsten Woldenberger Mühle / [Ed: Es gibt sie noch heute in Dobiegniew als „Nowy Mlyn“]

Gefunden in: Rau-Sammlung (Seite 45–47). Der folgende Text ist offensichtlich um 1938 entstanden. Der Autor ist der Historiker Gustav Ohst (Berlin-Tempelhof). Leider war bislang kein Foto der alten Neumühle aufzutreiben.

      Die älteste der zahlreichen Mühlen Woldenbergs – es gab hier Ende des vorigen Jahrhunderts 4 Wasser- und 5 Windmühlen – ist die halbwegs zwischen dem Dorf Schlanow und der Stadt gelegene Neumühle. Mag ihr Name heute paradox erscheinen, sie erhielt ihre Bezeichnung schon, als sie seinerzeit die neueste Mahlmühle unserer Gegend wurde, deren Räder sich über die treibende Kraft des Flusses drehten, das aus dem Woldenberger Stadtsee zur Drage fließt [Ed: das Mehrenthiner Fließ].

      Wohl besaß die junge Stadt, deren Gründung auf einem slawischen Flecken 1298 erfolgte, schon eine Wassermühle oberhalb, d. h. nördlich der Stadt. Sie die in der Gegend des heutigen Gramsfelde lag, scheint bei dem sogenannten Littauer-Sturm im Jahre 1336, der hier ganze Dörfer in Brand setzte, vernichtet worden zu sein. Die südlich der Stadt unmittelbar vor ihren Wällen gelegene Wassermühle, die fiskalisch war, konnte die Stadt schon 1313 durch Kauf an sich bringen. Diese Stadtmühle blieb denn auch jahrhundertelang die einzige Mühle der Gegend.

      Gegen 1550 erwarb der Markgraf Johann II (Hans von Küstrin) ein Stück Landes auf dem Kietzfeld in ungefährer Größe von 400 Morgen, genannt der rote Graben und ließ darauf ein Vorwerk, eine Schäferei und eine Wassermühle erbauen. Da aber die Mühle von dem versumpften Fließ allein nicht getrieben werden konnte, ließ Hans von Küstrin einen Damm schütten, der den Fließlauf stellenweise einengte und somit den Wasserlauf beschleunigte. Ferner ließ der Markgraf mit großen Unkosten den Sumpf zu einem neuen Mühlenteich räumen, der sich bis in die Gegend der heutigen Papiermühle erstreckte. Er baute auch eine Freiarche, und machte die Mühle durch all dieses erst brauchbar.

      Natürlich legte der Markgraf seiner neuen Mühle eine so große Zahl von Dörfern als Mahtkunden zu, daß die Pächter auch imstande waren die für damalige Zeiten recht hohe Pacht zahlen zu können. Ueber deren Höhe erhalten wir indessen erst 100 Jahre später Kunde. — Wer der erste Pächter gewesen sein mag, hat sich nicht mehr ermitteln lassen. Von 1622 – 1632 hatte Stefan Schmedigcke die Neumühle in Pacht. 1651 wird sie dem Meister Hasebrecker auf 6 Jahre zu eigen der Neumärkischen Regierung verpachtet. Die bisher üblichen Pachtmetzen kann er aber zu eigenem Nutzen verwenden.

      Auch die Viehzuchten und die Fischerei gehen zu seinen Nießbrauch über, wozu ihm alle Mahlgerste und das Malzmahlen aus der Stadt Woldenberg sowie den Dörfern, die zur Mühle gehören, verblieben. Brenn- und Bauholz werden dem Pächter aus den Kurfürstlichen Heiden angewiesen. Dagegen hat er an die Amtskammer in Driesen jährlich 16 Wispel [rd. 210 hl], zur Hälfte Roggen, zur anderen Hälfte Malz, mit dem Malzscheffel gemessen, als Pacht zu entrichten. Die Gebäude muß der Pächter in gutem Zustande erhalten, hat auch einen „Gaststall“ von 6 Gebinden zu errichten und ihn mit Türen und Toren zu versehen.

      Zur Wiederaufführung eines Schornsteins wird ihm unentgeltliche Lieferung von Kalk und Steinen aus dem Amt Marienwalde zugesichert. Von dem Driesenschen Amt werden ihm jährlich 1 Schock Dielen zur Verwendung als Mühlenzaun angewiesen, die ihm die Driesener Schneidemühle liefert. Die Mästung von 4 Schweinen für das Kurfürstliche Amt in Driesen fällt nunmehr fort. Dagegen muß der Pächter jetzt den beiden Pfarrern in Woldenberg jährlich je 12 Scheffel Roggen geben, die ihnen sonst aus dem Kurfürstlichen Amt gebührten.

      Zur Erfüllung dieses Kontraktes muß Hafebecker seine Mühle in Göhren verpfänden. 1669 ist aber schon der Müller Lorentz Pächter der Neumühle. Er hatte sie wieder „auf Metzen“ gepachtet. Lorentz hatte in der Stadt ebenfalls „bürgerliche Güter und Landungen“. Diesen Umstand gab einigen Bürgern der Stadt, darunter dem Ratmann, Brauer Stenzel, den Mut in dem vom Markgrafen angelegten Mühlenteich eigenmächtig zu fischen in der Voraussetzung, daß Lorentz es mit seinen Mitbürgern nicht so genau nehmen würde. Für derartige begreifliche Begünstigungen hatte Lorentz augenscheinlich aber keinen Sinn. Er untersagte mit aller Deutlichkeit den Woldenbergern das Fischen und als diese das nicht stehen, veranlaßte er bei der Neumärkischen Amtskammer, daß 3 Woldenberger „gepfändet“ und ihnen ihre Kähne abgenommen wurden.

      Nach dem Tode des Lorentz pachtete die Mühle der Müller Andreas Schreiber. Auch dieser hatte unter der unbefugten Fischerei seitens der Woldenberger zu leiden. Als Schreiber einmal wieder zur Pfändung der Kähne schreiten wollte, gingen die Freifischer nicht zu Lande, ja sie wollten mit ihren Kähnen „durchgehen“, so daß der Müller Schreiber einen Schreckschuß auf sie abgab, der auch bis in das Amtszimmer des Bürgermeisters Sellius hallte, der nun sofort den Rat einberief und eine Beschwerde über die Handlungsweise des Schreiber an die Neumärkische Kammer richtete.

      Am 23. Oktober 1678 fand an Ort und Stelle ein Verhör statt. Die Beschwerde endete aber nicht zugunsten der Stadt, denn der Rat wurde von der Regierung dahin belehrt, daß, obgleich nach dem Stockheimschen Privileg vom Jahre 1430 zwar das Fließ, so aus dem Wutzig gehet, bis auf die Mühlen, die zu Woldenberg liegen, vom Rate frei und friedlich befischet werden dürfen, kein Jota darin stände, daß der Rat oder einzelne Bürger auf Amtsmühlenseen Fischerei treiben dürfen. Dieses Recht stände seit urdenklichen Zeiten nur dem Pachtmüller und nur den Bediensteten des Amtes Driesen zu.

      1680 ist der Müller Andrehsen Pächter der Mühle. Nach ihm kamen der Müller Friedrich, dessen Witwe die Neumühle als Pächterin behielt. Im Jahre 1751 heiratete die Witwe Friedrich den Müller Johann Friedrich Sartorius, der aus Schochwitz im Kreise Mansfeld kam und der Sohn eines Baders und Chirurgen war. Seit dieser Zeit blieb nun die Neumühle bis zum Jahre 1906, also über 150 Jahre, in ununterbrochenem Besitz der Familie Sartorius. Sie wurde von den Vätern auf die Söhne vererbt. Der im Besitz zunächst folgende Sohn des Johann Friedrich Sartorius war Johann August Sartorius, der sich mit der Tochter Modesta des Besitzers der städt. Wassermühle Wolfram verheiratete.

      Mach dem Tode des Johann August Sartorius pachtete sein Sohn Carl Sartorius die Mühle. Er war am 26. Juni 1811 geboren und hat sie bis zu seinem Tode im Jahre 1880 besessen. Inzwischen war durch Gesetz vom 15. September 1818 der Mühlenzwang, das sogenannte Bannrecht, wonach ganze Ortschaften zum Mahlen ihres Getreides pp. einer bestimmten Mühle zugewiesen waren, aufgehoben. Jeder durfte mahlen lassen, wo und wie er wollte. Sartorius erhielt vom Fiskus als Entschädigung für den aufgehobenen Malzzwang eine Abfindung von 93 Thalern. Ferner wurde ihm mit dem 1. Jan. 1837 das Eigentum an der bisher erbpachtweise besessenen Mühle zugesprochen.

      Die Dominalabgaben, die bisher 155 Scheffel 7 Metzen Roggen und 73 Thaler 4 Sgr. [Ed: Silbergroschen] 11 Pfg. in barem Geld betragen hatten, wurden nunmehr auf einen jährlichen Dominalzins von 30 Thalern ermäßigt. Mit dem verbrieften Eigentumsrecht an der Mühle wollte Carl Sartorius auch die alten Fischereirechte in seine eigene Hand bringen. Aber auch der Magistrat Woldenberg war seinerseits nicht gewillt, sich die Rechte, die das Stockheimsche Privileg von 1439 in bezug auf die Fischerei für die Stadt geschaffen hatte, verkümmern zu lassen. Zu diesem Zwecke und um Klarheit zu schaffen, beauftragte der Bürgermeister Menger im Jahre 1871 den städtischen Fischer Schulz, auf dem Fließ bei der Neumühle zu fischen und den Besitzer der Papiermühle, Schulz, veranlaßte er, dem Sartorius die Reusen wegzunehmen und sie mit Fischen dem Ratmann Falbe zu übergeben. Sartorius reagierte, wie gewünscht, mit Anstrengung eines Besitzstörungsprozesses.

      Dieser Prozeß zog dann aber einen Rattenschwanz ähnlicher Streitfragen nach sich, Anerkennung und Aberkennung von Rechten irgend welcher Art usw. Erst im September 1878 wurden diese Streitigkeiten abgeschlossen, deren Rubrum beide Parteien durch alle Instanzen getrieben hatten. Sie endeten mit der Feststellung, daß Sartorius kein Recht habe, das Mühlenfließ zu befischen.

      Im Jahre 1842 war der unternehmungslustige Carl Sartorius Stadtbürger geworden, obwohl die Neumühle politisch zur Gemeinde Schlanow gehört. Er hatte auch, dem Zuge der Zeit folgend, eine Ziegelei auf seinem Lande errichtet, die aber leider wie die meisten kleineren Ziegeleien nicht lebensfähig blieb. Auch eine Schneidemühle für Holz legte er der Mühle zu. Nach seinem Tode (1880) ging das Besitztum auf seine Witwe und seine Kinder über. Es wurde daraus eine Offene Handelsgesellschaft, deren Leiter die beiden Söhne des Verstorbenen, Otto und Friedrich Sartorius, wurden.

      Nachdem auch die Holzschneidemühle abgestoßen war, legten die beiden Brüder Sartorius im Jahre 1898 das erste Elektrizitätswerk für die Stadt Woldenberg auf ihrer Mühle an. Die Dynamos erhielten natürliche, nichts kostende Wasserkraft und man sollte annehmen, daß die Anlegung gerade dieses Elektrizitätswerkes eine billige Stromversorgung für Woldenberg bedeutet hätte. Allein die damaligen Anschauungen der kleine Stadt über Wert und Vorteile der Elektrifizierung waren recht geteilt, und da die Dynamos sich wegen zu schwachen Wassergefälles nicht genügend schnell drehen konnten, brachten sie es nur auf 120 Volt (Wechselstrom), kamen also nicht auf den Normalstrom der Städte mit über 200 Volt. Dazu traten noch recht häufig längere oder kürzere Betriebsstörungen ein.

      Angesichts dieser Lage hatte die Firma Sartorius in der Stadt nur 172 Kunden, die Strom abnahmen. Alle übrigen Einwohner zogen es vor, mit dem althergebrachten Petroleum weiter zu leuchten. Auf die geringe Abnehmerzahl hin mußte die Firma Sartorius die Kilowattstunden mit 60 Pfg. berechnen. Im September 1905 brannte die Elektrizitätsanlage nieder. Dieser Brand vernichtete aber auch die gesamte Mahlanlage und das Dach des zweistöckigen Wohnhauses, das Carl Sartorius in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte errichten lassen.

      Von diesem Unglück konnten die Brüder Sartorius sich nicht mehr erholen. Sie meldeten den Konkurs ihres Gesamtbesitzes an, zu dem 360 Morgen für die Landwirtschaft gehörten. 1906 ging das Gesamtmaterial, das, wie bereits gesagt, über 150 Jahre in der Familie Sartorius gewesen, in das Eigentum des Kaufmanns Alexander Rubensohn und den Creditverein in Woldenberg über.

      Zwei Jahre später verkauften diese die Neumühle mit der Landwirtschaft an den Müller Kurth aus Hagelfelde, der den Besitz im Herbst 1910 an den Landwirt Hermann Raymann, der aus Bulowstal, Kreis Obornik kam, weiterverkaufte. Raymann besitzt die Neumühle noch heute. Für den Mahlbetrieb hat er geeignete Fachkräfte angestellt.

      Noch ein Wort über die beiden zuletzt genannten Brüder Sartorius: Der älteste, Otto, ging sogleich nach Verlassen der Neumühle in eine landwirtschaftliche Stellung nach Marienwalde. 1909 wurde er Amts- und später Gemeindevorsteher in seinem eigentlichen Heimatdorf Schlanow. Diese Aemter hatte er trotz seines Alters mit seltener Pflichttreue, Eifer und Gewissenhaftigkeit bis zum Jahre 1930 geführt. Mit 89 Jahren ist er, der Altersrentner geworden war, im Jahre 1936 im Krankenhaus in Woldenberg verstorben.

      Friedrich, der etwas jünger als Otto war, fand nach Verlassen seines angestammten Besitzes ebenfalls Unterkommen auf den Gütern der Umgegend als Inspektor. In seinen letzten Lebensjahren hielt er sich bei seinem Bruder Otto in Schlanow auf. Er starb 83jährig, im Jahre 1931. Mit diesen beiden Brüdern Sartorius ist die Familie ausgestorben, da die Letzten des Stammes unverheiratet geblieben waren.


Woldenberg — Vom Brauen des Bieres


Als Woldenberg das erste Bier braute

Der Bürgermeister als Braudirektor / Jeder einmal Brauer / 1715 erstand das erste Gemeinschaftsbrauhaus / Das Stadtoberhaupt fabrizierte das miserabelste Bier

Gefunden in: Rau-Sammlung (Seite 19–20). Der folgende Text ist offensichtlich 1940 entstanden. Der Autor ist nicht angegeben.

      Schon von jeher empfanden die Menschen den Trunk als die Würze des Lebens. Das war bei den alten Deutschen schon so, die ihren „Met“, ein vergorenes Honigwasser zu ihrem Wohlbehagen tranken, und Lebensgewohnheiten der Jahrtausende haben aus diesem Met das Nationalgetränk der Deutschen, das heutige Bier, mit seinen vielfachen hochentwickelten Arten entstehen lassen.

      Wie das späte Mittelalter, in dem die Industrie noch nicht entwickelt war, braute sich in Deutschland jeder selbst sein Bier, das dem heutigen obergärigen Braunbier ähnelte, ja es verstanden die Leute damaliger Zeit auch schon, aus Getreide den an Alkohol hochwertigen Branntwein zu brennen.

      Im Jahre 1428 fing der Staatsfiskus an, auch für seinen Teil Honig aus dem vergorenen Getreide zu saugen. Markgraf Johann von Brandenburg führte in diesem Jahr eine sogenannte Bier- und Mehlziese (Steuer) ein. In den Städten bildeten sich, schon um die Steuererfassung übersichtlich zu gestalten, Braugemeinschaften, die in Woldenberg aus 16 angesehenen Bürgern bestanden, die nunmehr nur allein das Braurecht ausüben durften. Diese nannten sich Braueigen.

      Durch eine weitere Constitution des Königs vom 5. Febr. 1724 wurde das Bier- und Branntweinbauen ein Vorrecht der Städte. Auf dem Lande durfte nur die „adlige Herrschaft“ für sich und ihre „Untertanen“ Bier und Branntwein herstellen. Irgendwelcher Verkauf an Fremde war verboten. Die Dorfträger (Gastwirte) werden hinsichtlich der Belieferung mit Bier und Branntwein einzelnen Städten zugeteilt. Woldenberg hatte im Laufe der Zeit die Krüge von Wolgast, Mehrenthin, Regenthin, Lämmersdorf, Klosterfelde, Schlanow, Lauchstädt, Wutzig und Kölzig mit Bier pp. zu beliefern.

      Die Braueigengerechtsame war an ein „Ganzerbenhaus“ gebunden und war vererblich. Das Brauen geschah bis 1715 im Hause der Braueigen, der Reihe nach, die der Bürgermeister, der zugleich Braudirektor war, bestimmte. Wer gebraut hatte steckte eine Strohwiepe vors Haus und verkaufte seine Erzeugnisse in und außer dem Hause.

      Das Brauen an verschiedenen Stellen der Stadt war verhältnismäßig kostspielig und bedeutete auch in mancher Beziehung ein Leerlaufen, weil jeder Braueigen die notwendigen Geräte für das Brauen, nämlich Kessel, Pfannen usw. selbst besitzen mußte. Im Jahre 1715 erbaute deshalb die Stadt auf Kosten und für Kosten der Braueigen, die sich nun zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen, in der Brauhausstraße, Ecke Neuestraße, ein nubisches Brauhaus nebst Darre. (Nach mancherlei Erneuerungen heute Besitz des Schneidermeisters Beyer).

      Am Rande des Sees entstand auch der sogenannte Brauerpütt, der das Wasser für das Brauen lieferte, (er ist heute verfallen). Es durfte nunmehr nur im Brauhaus gebraut werden und zwar nach der Reihenfolge, die der Braudirektor bestimmte. 1722 klagt der Bürgermeister Fischer, der auch zugleich Ziesemeister war, daß die Braueigen (16) in der Stadt zuviel seien, sie könnten nichts rechtes verdienen, da jeder nur 4 mal im Jahre zum Brauen herankäme und der einzelne nur ca. 150 Tonnen jährlich herstellen könne. Aber man scheint in den Bürgerkreisen dennoch bestrebt gewesen zu sein, ein Brauerbe zu besitzen.

      1746 verfügt die Regierung, daß an eine Vermehrung der Braueigen nicht zu denken sei. Von den jährlich verbrauten 166 Wispel [rd. 2.190 hl] Malz können sich nicht mehr als 16 Brauer ehrlich ernähren. Wenn aber der Stadt an der Wohlfahrt ihrer Bürger gelegen sei, dann solle man mit Rücksicht darauf, daß in hiesiger Gegend sehr schöne Wolle anfalle, mehrere Wollarbeiter und Strumpfwirker ansetzen und auch Rot- und Weißgerber seien gesucht und erwünscht...

      Die Verquickung der Stellung eines Braudirektors und des Bierziesemeisters mit dem Amt des jedesmaligen Bürgermeisters mußte zwangsläufig zu Reibungen in der Bürgerschaft fuhren. So fuhr 1745, nachdem alle anderen Vorstellungen versagt hatten, eine Deputation aus der Bürgerschaft nach Berlin, um sich beim König über den Bürgermeister Fischer zu beschweren, der zur größten Erschwernis der armen Bürgerschaft es so einzurichten verstünde, daß er, wenn er selbst zum Brauen im Brauhause an der Reihe ist, auch noch im eigenen Hause braut, daß dieses Bier aber nicht einmal den Namen verdiene und daß an diesem frischen und nicht ausgegorenen Bier viele „miserabel“ erkrankt seien. —

      Außerdem entständen Streit und Schlägereien wegen des Mangels an trinkfertigem Bier. Die Brauer und Ratsverwandten bildeten eine Gemeinschaft, wobei sie sich Bärme und Schlempe aus dem Bier gegenseitig zuschöben, so daß demnach der beste Profit in die Taschen der Ratsverwandten flösse, weil diese die beste und billigste Viehzucht treiben könnten, während die übrige Bürgerschaft, die mit Einquartierungen stark belastet sei, in ihrer Viehzucht gehemmt würde.

      Natürlich setzte sich der Bürgermeister Fischer in seiner schriftlichen Entgegnung an den König gegen diese ungewöhnlichen Anschuldigungen zur Wehr. Er legte insbesondere dar, daß die unzufriedenen kleinen Ackerbürger nur auf eine Vermehrung der Braugerechtigkeit abzielten, daß dies aber für jeden 100 Thaler koste bedenken sie nicht.




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